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schlechter Scherz

So war vor geraumer Zeit eine Meldung auf golem.de zu lesen, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die für “eigenwilligen Abmahnungen und Klagedrohungen bekanntgewordene Anwaltskanzlei Dozier Attorneys” in ihren Homepage Nutzungsbedingungen die Ansicht des Quellcodes eben dieser verbietet. Bitte? Wenn der erste April gewesen wäre, hätte ich es für einen Scherz gehalten, einen schlechten, weil zu schnell zu durchschauen, aber immerhin einen. Das Ganze ist aber ernst gemeint.

Der relevante Absatz liest sich wie folgt:

“Zum Beispiel sind wir die Urheber aller Texte auf dieser Website und Eigentümer ihres Look-and-Feels. Uns gehört auch der ganze Code, der HTML-Code eingeschlossen, sowie die Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun. Darüber hinaus sollten Sie auch keine ganzen oder teilweisen Kopien von dieser Website anfertigen, denn wir wollen nicht kopiert werden. Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben”.

Unglaublich. Naja. Es gibt im Code übrigens einen Tippfehler, aber das hab ich mir nur sagen lassen. Image may be NSFW.
Clik here to view.
:P

[Golem Meldung] [via bällchen]


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